Geschrieben von Jennifer Bullert
Datum:
Nachdem das Niedersächsische Innenministerium angekündigt hatte, einen mutmaßlichen Gefährder aus Göttingen abschieben zu wollen, hat dieser am Freitag einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Das hat das Innenministerium heute auf StadtRadio-Nachfrage bestätigt. Demnach darf der 28-jährige, in Deutschland geborene Türke nicht abgeschoben werden, bevor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entsprechend über seinen Antrag entschieden hat. Sicherheitsbehördliche Erkenntnisse und Ermittlungsergebnisse aus Durchsuchungen Anfang des Jahres hätten eine Gefahr durch den 28-Jährigen vermuten lassen. Wie das Innenministerium mitteilt, soll er ein radikalisierter Islamist sein. Er soll in der Vergangenheit zudem bereits aufgrund zahlreicher Gewaltdelikte strafrechtlich verurteilt worden sein. Mit der am 5. April veranlassten Abschiebungsanordnung des Innenministeriums wird in Niedersachsen bereits zum dritten Mal Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes angewendet. Erstmals geschah dies 2017, als zwei Gefährder aus Nigeria und Algerien abgeschoben wurden. Der Paragraph sieht ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot vor. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius erklärte, dass der aktuelle Fall eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle und darum die härteste Maßnahme des Ausländerrechts Anwendung finden sollte.