Arbeitskreis Asyl kritisiert Vorgehen der Polizei bei Hausdurchsuchung eines Geflüchteten
In einer Pressemitteilung kritisiert der Arbeitskreis Asyl Göttingen das Vorgehen der Polizei gegen einen jungen geflüchteten Mann aus dem Libanon während einer Hausdurchsuchung am 25. April. Demnach haben sechs Beamte der Polizei die Ein-Zimmer-Wohnung des Mannes durchsucht. Dabei wurde dieser auch aufgefordert, sich bis auf die Unterhose zu entkleiden. Auch diese wurde von den Beamten nach dem Pass des Mannes durchsucht. Der Arbeitskreis Asyl bezeichnet das Vorgehen der Polizei als schikanös und unverhältnismäßig. Die Polizei Göttingen bestätigte die Hausdurchsuchung, weist jedoch darauf hin, dass ein richterlicher Beschluss für eine Hausdurchsuchung und eine Personendurchsuchung vorgelegen hat. Diese beinhalte auch die Entkleidung, da Pässe oftmals am Körper versteckt würden. Das Vorgehen der Beamten sei nach Angaben der Polizei jedoch nicht menschenunwürdig oder schikanös gewesen, sondern habe sich im zulässigen rechtlichen Rahmen befunden.