Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Landgericht Göttingen hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Zusammenhang mit der Kontroverse um die diesjährige Vergabe des Göttinger Friedenspreises zurückgewiesen. Der Antrag eines Vorstandsmitglieds der Jüdischen Gemeinde Göttingen e.V. richtete sich gegen ein Jurymitglied der Dr. Roland Röhl-Stiftung. Dieses habe ihn öffentlich der Verleumdung bezichtigt, so der Antragssteller in seiner Begründung. Das Landgericht wertete die Äußerung jedoch nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Wertung, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei und auch der Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragsstellers standhalte. Hintergrund des einstweiligen Verfügungsverfahren war ein offener Brief der Organisation Jachad im Rahmen der Proteste gegen die Verleihung des Göttinger Friedenspreises. Den Brief hatte das Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Göttingen e.V. unterzeichnet. Der Göttinger Friedenspreis ist dieses Jahr trotz zahlreicher Proteste an den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ vergeben worden.