Verwaltungsgericht Göttingen wertet Einsatz der BFE mit Gewalt im April 2014 als rechtswidrig
Nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass der gewalttätige Einsatz der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) am 10. April 2014 gegen Abschiebungsgegner in Göttingen rechtswidrig war. Am besagten Tag hatten bis zu 60 Personen gegen eine durch die Stadt Göttingen angeordnete Abschiebung eines Geflüchteten aus Somalia protestiert. Dabei wurde zeitweise das Treppenhaus des Wohnhauses blockiert, in dem der Geflüchtete wohnte. Die BFE räumte den Treppenbereich unter Einsatz von Gewalt. Die Klage eines Beteiligten richtete sich gegen diesen Einsatz. Der Anwalt des Klägers Sven Adam zu den Vorkommnissen und dem Urteil: „Da gab es erhebliche Gewalt durch die Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, die BFE. Da wurde Reizgas eingesetzt und es gab diese sogenannten Schmerzgriffe und es gab auch Faustschläge ins Gesicht von Betroffenen. Und das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, nach fünf Jahren, dass dieser Einsatz erheblicher Polizeigewalt an diesem Tag rechtswidrig war. Also, dass es eine gesonderte Anordnung oder Androhung von Gewalt in dieser Form mit der Auswirkung von erheblichen Schmerzen hätte geben müssen. Und aufgrund dessen, dass alleine diese Androhung schon nicht da war, war das formalrechtswidrig, so dass man sich mit der Verhältnismäßigkeit von der Frage von Reizgas in geschlossenen Räumen gar nicht mehr auseinandersetzen musste.“ Im Rahmen der Aktion wurden durch die Staatsanwaltschaft Göttingen Anklagen gegen drei Abschiebegegner erhoben. Diese endeten bereits mit Freisprüchen oder wurden ohne Auflagen eingestellt.