Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Ein 47-jähriger Mann aus Herzberg ist heute vor dem Göttinger Landgericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Mutter getötet und in eine Blumenbank einbetoniert hat. Ein Geständnis legte er jedoch nicht ab. Nach Ansicht der Richter hatte sich am 22. September 2017 zwischen dem Verurteilten und seiner Mutter ein Streit entwickelt, bei dem es vermutlich um die Unterbringung des demenzkranken Vaters oder auch die finanzielle Unterstützung der Mutter für den Sohn ging, die diese einstellen wollte. Daraufhin habe der Verurteilte mit einem Schürhaken einen wuchtigen Schlag von hinten gegen die Schläfe der Mutter ausgeführt, wodurch diese handlungsunfähig war. Danach habe der Verurteilte weitere drei bis vier Schläge ausgeführt. Nach der Tat habe er den Leichnam der Mutter in Folie eingewickelt und Wochen später in einer Blumenbank innerhalb des Hauses einbetonniert. Der Einlassung des Angeklagten, wonach der Vater der Mörder der Mutter gewesen sein soll, schenkte das Gericht keinen Glauben. Gutachter bestätigten, dass der Vater zu einer solchen Tat körperlich nicht in der Lage gewesen wäre. Weiter gab es keine Hinweise auf andere mögliche Täter wie Einbruchsspuren oder ähnliches. Eine Verurteilung wegen Mordes ging vom Gericht nicht aus, weil nicht festzustellen war, ob das finanzielle Motiv das leitende Tatmotiv gewesen war. Außerdem war die Tat nach Ansicht des Gerichts nicht von langer Hand geplant und die Spurenbeseitigung amateurhaft gewesen.