Göttinger Rechtswissenschaftler erforschen Wirkung der EEA auf Recht und Justiz
Ein Projekt-Team aus dem Bereich Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen untersucht im Rahmen eines internationalen Projektes unter der Leitung der Universität Maribor die Auswirkungen der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) auf Recht und Justiz in Deutschland. Ziel ist es, einen länderspezifischen Leitfaden zu erstellen. Die EEA ist eine EU- Richtlinie, die seit 2017 die Zusammenarbeit der Justizbehörden der einzelnen EU Länder festlegt. Sie basiert darauf, dass alle Strafverfolgungsbehörden die in anderen EU-Staaten gefällten Entscheidungen und Urteile wie die inländischen anzuerkennen und durchzusetzen haben. Projektleiter des Göttinger Teams ist Alexander Heinze von der Abteilung für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität Göttingen. Man wolle sich hier beispielsweise der Frage widmen, ob die EEA die Rechte der Beschuldigten in unzulässiger Weise beschneide. Kritisch zu sehen sei weiterhin auch, dass bisher kein transnationaler Rechtsbeistand vorgesehen sei. Erforscht werden soll nun, inwieweit Richter, Rechtsanwälte sowie auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei das Instrument EEA bereits nutzen und welche Vor-und Nachteile in der Praxis dadurch entstehen. Statistiken dazu gibt es bisher noch nicht.