Vorrangflächenplanung für Windenergie im Landkreis Northeim vorgestellt
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Regionalplanung des Landkreises Northeim ist am vergangenen Donnerstag der aktuelle Stand der Vorrangflächenplanung für Windenergie vorgestellt worden. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms sind die Planungsträger verpflichtet, Vorrangflächen für die Windenergie festzulegen. Dabei werden Tabuzonen wie Wohnbau- oder Naturschutzgebiete oder Waldflächen ausgeschlossen. Die Entwurfsreife für das Regionale Raumordnungsprogramm ist für Ende 2020 geplant. Im Landkreis Northeim werden zurzeit 41 Windenergieanlagen betrieben. Diese können rund 33.000 Haushalte mit Energie versorgen. Um als Vorrangfläche ausgewiesen zu werden, müssen die bestehenden Windenergieanlagen in das Planungskonzept passen. 31 Anlagen halten dabei den erforderlichen Siedlungsabstand von mindestens 1.000 Metern nicht ein, und können deshalb nicht berücksichtigt werden. An der Sitzung in der Stadthalle in Northeim nahmen rund 100 interessierte Bürger teil.