Totschlag in der Unteren Karspüle: Landgericht Göttingen spricht 20-Jährigen schuldig
Das Urteil des Göttinger Landgerichts wegen Totschlags in der Unteren Karspüle ist rechtskräftig. Die neunte große Jugendkammer des Landgerichts Göttingen hat gestern den 20-jährigen Angeklagten mit dem Urteil vom 11. Juli zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt. Er war für schuldig befunden worden, am 1. Dezember 2018 in der Unteren Karspüle in Göttingen einen Totschlag begangen zu haben. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für den Angeklagten gerichtlich angeordnet. Die Verteidigung des Angeklagten hatte gegen das Urteil zunächst Revision eingelegt, diese nun allerdings zurückgenommen.