Stadt Göttingen verbietet zu Silvester wieder bestimmte Feuerwerkskörper auf Wall und Jonaplatz
Auch in diesem Jahr hat die Stadt Göttingen die Zündung von Feuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel verboten. Die besagten Feuerwerkskörper sind erkennbar an der Kennzeichnung F2 beziehungsweise PII. Zu dieser Kategorie zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und andere Knallartikel wie die sogenannten Chinaböller. Das Verbot wird innerhalb der Wallanlagen sowie auf dem Wall gelten. Aufgrund von erheblichen Problemen im Jahr 2017 wird außerdem der Bereich um die Kirche am Jonaplatz in Grone unter das Verbot fallen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern bestraft. Bereits am frühen Abend des 31. Dezembers wird die Polizei über das Verbot informieren und seine Einhaltung kontrollieren. Einige Tage vorab sollen auch Plakate und mehrsprachige Handzettel die Bevölkerung informieren. Das bereits 2016 eingeführte Verbot wurde nach Angaben der Stadt Göttingen bei den vergangenen Jahreswechseln weitgehend eingehalten.