Verwaltungsgericht Göttingen weist Klage der Göttinger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Städteentwicklung ab
Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat eine Klage der Göttinger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Städteentwicklung (GWG) in einem Subventionsstreit gegen die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) abgewiesen. Für das Projekt „LMC Logistik- und Mobilitätscluster Göttingen/Südniedersachsen“ sollte die GWG insgesamt 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre) von der NBank erhalten. Die GWG klagte, weil die NBank einen Teil der Förderung für das Projekt nicht auszahlte und Geld zurückforderte. Die Bank begründete ihr Vorgehen mit einem schweren Verstoß gegen das Vergaberecht. Sie widerrief 2015 den Subventionsbescheid in Höhe eines Viertels der gesamten Fördersumme, also 60.000 Euro. Sie zahlte den Restbetrag von 24.000 Euro nicht aus und forderte die überbezahlten 36.000 Euro zurück. Die Bank war der Auffassung, dass die GWG einen Auftrag, der den Großteil der Projektsumme ausgemacht habe, europaweit hätte ausschreiben müssen. Diese erhob dagegen Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies die Klage ab und folgte der vergaberechtlichen Argumentation der NBank. Die GWG kann nun innerhalb von vier Wochen gegen das Urteil vorgehen und Berufung beantragen.