Göttinger Kreistag verzichtet auf die Erhöhung des Rollstuhlzuschlags bei Taxifahrten
Bei der Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte hat der Göttinger Kreistag auf eine Erhöhung des Rollstuhlzuschlags bei Taxifahrten verzichtet. Damit folgte der Kreistag einem Antrag der CDU-Fraktion. In der ursprünglichen Vorlage der Verordnung war eine Erhöhung von zehn auf 15 Euro vorgesehen. Die nun beschlossene Verordnung für den Landkreis und die Stadt Göttingen erhalte den Status quo, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Susanne Mackensen-Eder. Jeglicher Zuschlag stelle jedoch einen enormen Eingriff in die Mobilitätsrechte eines Menschen dar und sei schlichtweg unbefriedigend. In diesem Zusammenhang verwies Mackensen-Eder auf die Städte Hannover und Bremen, die als Vorbild dienten, da sie auf die Erhebung eines Rollstuhlzuschlags verzichten.