Geschrieben von Johannes Meinecke
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Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen verlängert. Jede Person, die sich während des Schulbetriebs auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen aufhält, ist nach der Verordnung dazu verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Vorschrift gilt bis einschließlich Dienstag, den 30. Juni. Grund ist das jüngste Infektionsgeschehen in einem Göttinger Hochhaus-Komplex. Eine weitere Verbreitung des Virus durch Kontakte vor der Quarantäne soll mit dieser Maßnahme verringert werden.