Petition gegen einen Rückbau des Bootshauses am Seeburger See abgelehnt
Der Petitionsausschuss im niedersächsischen Landtag hat eine Petition abgelehnt, die sich gegen einen Rückbau des Bootshauses am Seeburger See ausgesprochen hat. Damit teilt der Ausschuss die Ansicht des Landkreises Göttingen und bestätigt dessen Rechtsposition. Begründet wird dies mit einer Stellungnahme vonseiten des Umweltministeriums. Dieses verweist unter anderem darauf, dass 2007 der Bebauungsplan verändert worden war, damit das Bootshaus umgesiedelt werden konnte. Jedoch sei die entsprechende Baugenehmigung nicht genutzt worden. Auch Einwände, dass in dem Bootshaus ein Fledermausquartier sei, würden nicht gegen einen Rückbau sprechen. Anfang Dezember 2018 sei bereits ein Ersatzquartier hergerichtet worden. Wie der Landkreis mitteilte, halte das Umweltministerium es auch nicht für rechtswidrig, dass der Rückbau des Bootshauses Bestandteil der Baugenehmigung für das Seehaus war. Vielmehr stelle der Rückbau eine Kompensationsmaßnahme und Bedingung für die Baugenehmigung dar, weil durch den Bau des Seehauses das Landschaftsbild beeinträchtigt worden sei.