Ab heute Maskenpflicht an weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Corona-Risikogebieten mit 7-Tages-Inzidenz ab 50
Ab heute gilt in weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Corona-Risikogebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten auf 100.000 EinwohnerInnen die Pflicht, während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt solange der Wert über 50 liegt. Nicht betroffen von der Regelung sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen. Das sieht eine neue Corona-Verordnung vor, die ab heute in Kraft tritt. Steigt die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis auf 100 neue Corona-Fälle pro 100.000 EinwohnerInnen wechseln Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für zwei Wochen in Szenario B. Dieses sieht eine Kombination aus Präsenzunterricht sowie Homeschooling vor. In den Schulen kann so wieder der Mindestabstand eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dann nicht weiter erforderlich. Hinsichtlich Kindertageseinrichtungen greift bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfizierten auf 100.000 EinwohnerInnen ebenfalls ein eingeschränkter Betrieb ohne offene Gruppenkonzepte, sondern mit strenger Gruppentrennung, wenn das Gesundheitsamt dies angeordnet hat. Voraussetzung ist dazu auch, dass eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet worden sein muss. Unterdessen fordern die Piraten in Niedersachsen, sofort den Präsenzunterricht an Schulen zu beenden und auf Homeschooling zu setzen. Dies begründen sie mit einer Studie über die das Ärzteblatt berichtet habe, derzufolge die Infektionszahlen unter Kinder und Jugendlichen mindestens sechsmal höher ausfallen würden, als den Behörden bekannt wäre.