Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Bezüglich der Grundsteuer hat der Rat der Stadt Duderstadt für das Haushaltsjahr 2021 noch keine Festlegung der Grundsteuerhebesätze beschlossen. Diese wird erst im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2021 erfolgen. Die Regelungen aus dem Jahr 2020 gelten insofern noch und auf der Basis dieser Festsetzungen seien zunächst Vorauszahlungen zu leisten. Demnach bleiben die Beträge aus dem Vorjahr momentan unverändert. Steuerzahler, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, bräuchten demnach nichts zu beachten. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet der Fachdienst Finanzen der Stadt Duderstadt.