Geschrieben von Tanita Schebitz und Julia Kleine
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In den Landkreisen Göttingen und Northeim gilt ab Pfingstmontag eine Testpflicht für alle Beschäftigten auf landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelfer*innen beschäftigen und diese in Sammelunterkünften unterbringen. Alle Beschäftigten, nicht nur die Erntehelfer*innen, müssen mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Test machen, das teilten die Landkreise heute mit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung sei erlassen worden. Die Kosten für die Testungen sollen nach Angaben des Landkreises Northeim die Betriebe selbst tragen. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht jedoch ausgenommen. Zugelassen seien PCR- oder Antigen-Tests, welche auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sind. Selbsttest seien nur zulässig, wenn sie unter der Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen würden.