Ab Freitag entfällt Corona-Testpflicht im Göttinger Einzelhandel
Ab Freitag entfällt in der Stadt Göttingen die Pflicht, beim Einkaufen einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Das teilte das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Göttingen mit. Grund für den Wegfall der Testpflicht ist, dass der Inzidenzwert der Neuinfektionen seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen im Landkreis Göttingen unter der 50er Marke liegt. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt jedoch bestehen. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 50er Marke wieder überschreiten, gelten erneut die vorherigen Maßnahmen mit einer Testpflicht im Einzelhandel bzw. dem Nachweis einer Vollimpfung oder Corona-Genesung.