Neue Corona-Verordnung für 7-Tages-Inzidenz unter 10
Ab morgen gelten im Landkreis Göttingen neue Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Diese sind für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen, die an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einer 7-Tage-Inzidenz von zehn liegen. Demnach dürfen draußen nun bis zu 50 Personen zusammenkommen, drinnen bis zu 25. Erst bei einer Teilnehmerzahl darüber hinaus ist ein Corona-Test erforderlich. Kinder bis 14 Jahre, vollständig Geimpfte sowie Genesene werden bei der Teilnehmerzahl nicht mitgezählt. In der Gastronomie ist bei einer 7-Tages-Inzidenz unter zehn drinnen sowie draußen kein Corona-Test mehr nötig. Im Tourismus muss lediglich zur Ankunft ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Kinder bis 14 Jahre brauchen jedoch keinen Nachweis. In Clubs und Diskotheken gilt Testpflicht, dafür muss aber kein Abstand eingehalten und keine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht im Einzelhandel sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin, entfällt dafür aber auf Wochenmärkten. Die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung gilt bis auf Weiteres bis zum 16. Juli.
Übersicht der Landkreise und kreisfreien Städte mit Regelungen der Stufe 0 ab 21. Juni (Bild: Land Niedersachsen)
Die neue Corona-Verordnung kompakt - Kontakte und Zusammenkuenfte unter einem Inzidenzwert von 10 (Bild: Land Niedersachsen)
Die Regelungen der aktualisierten Corona-Verordnung für die Gastronomie bei einem Inzidenzwert unter 10 (Bild: Land Niedersachsen)
Eine Übersicht der aktualisierten Corona-Verordnung bei einer Inzidenz unter 10 (Bild: Land Niedersachsen)
Die aktuelle Corona-Verordnung hinsichtlich Kontakten und Zusammenkünfte bei einer Inzidenz von 10 bis 35 (Bild: Land Niedersachsen)
Die Corona-Verordnung für die Gastronomie bei einer Inzidenz von 10 bis 35 (Bild: Land Niedersachsen)