Geschrieben von Katharina Carle
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Die Göttinger FDP-Ratsfraktion, sowie die linken Fraktionen im Kreistag und Rat der Stadt Göttingen kritisieren den Entwurf der Niedersächsischen Landesregierung für das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomV). Dieser sieht eine Änderung der Verteilung der Sitze in den Fachausschüssen vor. Bisher sind diese nach dem Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer besetzt worden, die Landesregierung möchte diese auf das d´Hontsche Höchstzählverfahren umstellen. Aus Sicht der Landesregierung würde das d´Hontsche Verfahren eher stabile Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen gewährleisten als das bisherige Verfahren. Durch die zunehmende Zergliederung der kommunalen Parlamente in kleine Gruppen und Fraktionen würde durch das alte Verfahren die Meinungsbildung schwerfälliger sein, sowie der organisatorische Aufwand steigen. Dem widersprechen die FDP-Ratsfraktion, sowie die linken Fraktionen in den Göttinger Kommunalparlamenten deutlich. Die Änderung des Zählverfahrens würde in vielen Fällen dazu führen, dass kleinere Fraktionen, sowie Einzelmitglieder in Ausschüssen nicht mehr stimmberechtigt wären. Dadurch würde die Vielfalt der gewählten Vertreter*innen nicht mehr abgebildet werden und somit die Vielfalt der Interessen der Bürger*innen nicht mehr dargestellt werden. Auch stellen sie den Vorwurf in den Raum, dass diese Änderung des Verfahrens den Einfluss größerer Parteien auf kommunaler Ebene festigen soll. Daher appelliert die FDP-Stadtratsfraktion Göttingen an die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD im Rat der Stadt in einem offenen Brief sich innerparteilich gegen diesen Gesetzentwurf auszusprechen. Die linken Fraktionen haben sich einer Petition von Linken Mandatsträgern aus Stadt und Region Hannover angeschlossen, um gegen diesen Gesetzentwurf zu protestieren.