Landkreis Göttingen: Kein rechtsfreier Raum durch Auslaufen des Regionalen Raumordnungsprogramms zum Jahresende
Obwohl das Regionale Raumordnungsprogramm Ende des Jahres ausläuft, nimmt der Landkreis Göttingen seine Aufgaben in der Raumordnung weiterhin wahr. Das teilte er nun aufgrund von Befürchtungen mit, dass ein rechtsfreier Raum entstehen könne. Dem sei nicht so, widerspricht der Landkreis und verweist unter anderem auf Fachrechte wie Naturschutzrecht und das Baugesetzbuch, an denen sich Entscheidungen künftig orientieren. Aktuell erarbeitet der Landkreis ein neues Raumordnungsprogramm. Die rund 8.500 Eingaben dazu im öffentlichen Beteiligungsverfahren werden zurzeit ausgewertet. Mehr als 8.000 von ihnen beschäftigen sich mit dem Thema Windenergienutzung. Das Raumordnungsprogramm legt unter anderem fest, auf welchen Flächen Wohngebiete und Windenergieanlagen angesiedelt werden dürfen.