Geschrieben von Julia Kleine
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Nach der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim hat es einen Einspruch gegen den Wahlsieg von Franziska Schwarz gegeben. Eingelegt wurde der Einspruch von Timo Dröge als wahlberechtigte Person. Dröge wirft Bürgermeisterin Schwarz vor, ihre Neutralitätspflicht verletzt zu haben. So habe sie unter anderem besonders in der „heißen Wahlkampfphase“ Veranstaltungen als Bürgermeisterin durchgeführt und dabei dienstliche und wahlkämpferische Aspekte vermischt, auf der offiziellen Homepage der Stadt mit ihren Terminen als Bürgermeisterin geworben, ebenso mit ihrer SPD-Mitgliedschaft, da es Verlinkungen von der Homepage der Stadt zur Homepage der SPD gegeben habe. Wie Wahlleiterin Claudia Bastian gegenüber dem StadtRadio erklärte, sei der Wahleinspruch von Dröge zulässig, jedoch unbegründet. Bürgermeisterin Schwarz habe ihre Neutralitätspflicht nicht verletzt. Bastian verwies unter anderem darauf, dass gemäß der Gesetzeslage der Hauptverwaltungsbeamtin die repräsentative Vertretung der Kommune obliegt, diese Aufgabe sei auch während der Phase des Kommunalwahlkampfes wahrzunehmen. Dass Termine von Schwarz auf der Homepage der Stadt veröffentlicht waren, zeige gerade, dass die Bürgermeisterin mit ihnen transparent umgegangen sei, erklärte Bastian. Auch den Vorwurf, dass auf der Stadt-Homepage mit der SPD-Zugehörigkeit von Schwarz geworben wurde, wies Bastian zurück. Die Information sei schon lange vor der Wahlkampfphase auf der Homepage gewesen und sei inzwischen gelöscht worden. Darüber hinaus handele es sich um eine Tatsache, die politisch interessierten Menschen in Bad Gandersheim bekannt sei. Über den Wahleinspruch wird am Donnerstag bei der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Bad Gandersheim entschieden.