Geschrieben von Katharina Carle
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Ab Morgen gilt im Landkreis Northeim die Corona-Warnstufe 2. Dies bedeutet, dass in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2Gplus-Regel gilt. Neben einem Impf- oder Genesenennachweis muss dann zusätzlich ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden. 2Gplus ist für alle Veranstaltungen im Innenbereich und generell für Weihnachtsmärkte vorgeschrieben. Im Innenbereich von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, der Gastronomie, Beherbergungen und bei allen körpernahen Dienstleistungen zählt diese Regel ebenfalls. Im Außenbereich gilt in Warnstufe 2 die 2G-Regel. Außerdem dürfen im Innenbereich nur noch FFP2-Masken getragen werden, bei Kindern zwischen sechs bis 14 Jahren ist weiterhin eine Alltagsmaske zulässig. Für Besucher des Kreishauses Northeim gilt die 3G-Regel. Hier gilt ebenfalls im Gebäude eine FFP2-Maskenpflicht.