Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt 2GPlus-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen für unzulässig
Ein Beschluss des Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzt die 2GPlus-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug. Das gab das Niedersächsische Ministerium für Soziales,Gesundheit und Gleichstellung nun bekannt. Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Verordnungsänderung geprüft. Entgegen der bisherigen Ankündigung tritt nun auch die geplante 2G-Regelung erst am Sonntag, den 12. Dezember in Kraft.