Stadt Göttingen erlässt Gebühren für die Außengastronomie bis Ende Februar 2022
Die Stadt Göttingen hat beschlossen, ab sofort die Gebühren für die Außengastronomie in der Innenstadt zu streichen. Mit Blick auf die 2G- und 2G-plus-Vorgabe der Landesregierung möchte die Stadt Göttingen die Gastronomiebetriebe entlasten. Der Gebührenerlass gilt bis Ende Februar 2022. Je nach Standort zahlen Gaststätten zwischen 4,50 Euro und acht Euro je Quadratmeter für ihren Außenbetrieb. Besucher*innen von Gaststätten müssen laut Verordnung geimpft oder genesen sein, einen aktuellen Schnelltest vorweisen, sowie eine FFP2 Maske tragen. Im Innenbereich der Gastronomie gilt zurzeit die 2G-plus-Vorgabe, im Außenbereich gilt die 2G-Regelung, bei der kein Test nachgewiesen werden muss.