Geschrieben von Jennifer Bullert
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Im Einzelhandel ist das Tragen einer FFP2-Maske nun doch nicht verpflichtend. Das hat das Land Niedersachsen mitgeteilt und somit die am Sonntag in Kraft getretene Änderungsverordnung korrigiert. Richtig muss es demnach heißen, dass im Einzelhandel sowohl eine FFP2- als auch eine medizinische Maske getragen werden kann. In keiner Warnstufe sei es jedoch zwingend notwendig statt einer medizinischen Maske eine FFP2-Maske im Einzelhandel zu tragen. Bei dieser Ankündigung habe es sich nach Angaben des Landes um ein redaktionelles Versehen gehandelt.