Geschrieben von Jennifer Bullert
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Ab Dienstag soll in allen Einzelhandelsgeschäften in Niedersachsen eine FFP2-Maske getragen werden. Darunter fallen auch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Supermärkte und Drogerien. Das hat das Land Niedersachsen beschlossen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor wenigen Tagen die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt hatte. Am Montag soll dazu die Corona-Verordnung entsprechend geändert werden. Wie das Land mitteilt, soll es lediglich für Beschäftigte Ausnahmen geben, die durch Barrieren wie beispielsweise Plexiglasscheiben oder durch Abstand geschützt sind. Sie dürfen dann weiterhin auch eine OP-Maske statt einer FFP2-Maske tragen. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens verwies auf die hohe Schutzwirkung von FFP2-Masken. Einzelhändler*innen könnten zudem trotz des OVG-Urteils aufgrund ihres Hausrechts entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Geschäften nur geimpften und genesenen Personen ermöglichen wollen.