Böllerverbote an zahlreichen Orten in den Landkreisen Göttingen und Northeim
Zum Jahreswechsel bestehen wieder an zahlreichen Orten in den Landkreisen Göttingen und Northeim sogenannten Böllerverbote. Konkret ist damit das Verbot gemeint, Feuerwerk der Kategorie F2 abzubrennen. In erster Linie sind belebte öffentliche Straßen, Plätze und Flächen von dem Verbot betroffen. Die Landkreise informieren auf ihren Internetseiten, welche Bereiche das im Einzelnen sind. Zudem ist vom 31. Dezember bis zum Ablauf des 1. Januar das Mitführen von Feuerwerk Kategorie F2 in den ausgewiesenen Bereichen untersagt.