Geschrieben von Roman Kupisch
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Die Stadt Northeim hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie schreibt vor, dass Teilnehmer von Versammlungen unter freiem Himmel eine FFP2 Maske tragen müssen. Auch KN 95 Masken sind zulässig. Diese Verordnung gilt explizit auch für nicht angemeldete Versammlungen. Die Stadt Northeim verweist darauf, dass in letzter Zeit vermehrt nicht angemeldete Eil- und Spontanversammlungen stattgefunden hätten, gemeint sind die zahlreichen sogenannten Coronaspaziergänge. Auf diesen Spontanversammlungen würden sich keine Ansprechperson finden, mit denen die Behörden die Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen absprechen könnten. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder unter 14 Jahren, sowie Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Die Allgemeinverfügung ergeht unter anderem im Rahmen der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus. Sie gilt nur für das Gebiet der Stadt Northeim und endet regulär am 15 Januar. Eine eventuelle Verlängerung behält die Stadt sich aber vor.