Ab 15. März Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen: Gesundheitsministerin ruft zu Impfungen auf
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat an Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich appelliert, sich bis zum 15. März vollständig impfen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die bundesweite Impfpflicht in diesem Berufsbereich. Wie das Niedersächsische Gesundheitsministerium mitteilt, gelte die Impfpflicht auch für Ehrenamtliche, externe Dienstleister und Mitarbeiter in Verwaltung, Technik oder IT, wenn diese nicht räumlich von den zu Pflegenden abgegrenzt sein können. Genesene sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Impfpflicht ausgenommen, müssen dies aber belegen können. Bei Nichteinhaltung der Impfpflicht drohen unter anderem Bußgelder von bis zu 2.500 Euro sowie Betretungs- oder Tätigkeitsverbote. Die örtlichen Gesundheitsämter sind dabei dafür zuständig, die Nachweise zu überprüfen. Gesundheitsministerin Behrens erhofft sich, dass sich aktuell noch ungeimpfte und zögernde Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor von einer Impfung mit dem neuen Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax überzeugen lassen können. Dieser soll voraussichtlich Ende Februar bereitstehen. Behrens rechnet dabei mit etwa 180.000 Dosen für Niedersachsen, die zuerst für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen genutzt werden sollen.