Ab heute greifen neue Lockerungen der Corona-Verordnung
Heute sind in Niedersachsen neue Corona- Lockerungen in Kraft getreten. Mit diesem zweiten Lockerungsschritt sind Zusammenkünfte unter Geimpften und Genesenen im privaten Raum ohne Einschränkungen gestattet. Ungeimpfte dürfen sich jedoch auch weiterhin nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. In Gastronomie, Kultureinrichtungen und Beherbergungsstätten gilt die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diskotheken, Clubs, und weitere Einrichtungen dürfen unter 2Gplus-Bedingungen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen. Getanzt werden darf aber nur mit FFP2-Maske. Beim Sport in Innenräumen muss jedoch keine Maske mehr getragen werden. Bei größeren Veranstaltungen gilt die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern dürfen sowohl drinnen als auch draußen nur unter 2G-Bedingungen stattfinden. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 19. März.