Geschrieben von Roman Kupisch
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Das Verwaltunsgericht Göttingen hat im Fall einer geplanten Lagerhalle im Rosdorfer Industriegebiet im Sinne des Betreibers entschieden. Dies gab das Gericht gestern bekannt. Der Betreiber plane eine Halle zur Lagerung und zum Umschlag von Abfällen der sogenannten gelben Säcke. In der Anlage sollen bis zu 99 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle verarbeitet werden. Dagegen hatte ein anliegender Lebensmittelverarbeitender Betrieb geklagt. Aus Sicht der Antragstellerin sei zu erwarten, dass die Abfallanlage vermehrt Ratten und andere sogenannte Schadnager anziehen würde. Sie habe für ihren Betriebe bereits umfangreiche Hygienemaßnahmen getroffen. Diese sehe sie nun durch den Abfallbetrieb gefährdet. Zudem machte die Antragstellerin die zu erwartende Geruchsbelästigung geltend. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Zum einen da Aufgrund der relativ geringen Größe der Abfallanlage würden für sie weniger strikte Vorgaben gelten würden. Auch seien das vermehrte Nageraufkommen und die Geruchsentwicklung nicht danach zu bemessen, ob sie für anliegende Betriebe tatsächlich eine Belästigung darstellten. Entscheidend sei vielmehr, ob sie mit dem Gebietstypus Gewerbegebiet im Einklang stünden. Dies sei nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes der Fall. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Verwaltungsgericht unter anderem auch, dass der Betreiber der Abfallanlage ein Hygienekonzept ausgearbeitet habe, um präventiv gegen Ungeziefer vorzugehen. Gegen die Entscheidung des Gerichtes kann die Antragstellerin Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.