Niedersachsen lockert Auflagen für die Betreuung ukrainischer Kinder an Schulen und Kitas
Das niedersächsische Kultusministerium hat Regelungen getroffen, damit sich Bildungseinrichtungen flexibel auf ukrainische Flüchtlinge einstellen können. Das gab das Ministerium heute in einer Pressemeldung bekannt. Die Regelungen betreffen Kindertagesstätten und Schulen. Sie sollen vor allem bürokratische Hürden bei den Zugänge zu Unterricht und Betreuung abbauen. So ist etwa vorgesehen, dass in Kitas der gesetzliche Betreuungsschlüssel gesenkt werden kann. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen oder Gruppen sollen ohne weitere Prüfung genehmigt werden, ebenso könne auch von den bisherigen räumlichen Standards abgewichen werden. Diese Maßnahmen sind vorerst befristet bis Ende Juli. Damit Schulen mit der zusätzlichen Belastung adäquat umgehen können sicherte ihnen Kultusminister Grant Hendrik Tonne vor allem Beinfreiheit zu. Sie könnten so selbstständig unterschiedlichste Beschulungsformate anbieten. Um für die Betreuung auch genügend Personal zur Verfügung zu haben, sollen vermehrt pensionierte Pädagogen und Studierende angeworben werden können.