Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen: Früherer Professor verliert nach Organspendeskandal Ruhegehalt
Im sogenannten Göttinger Organspendeskandal verliert der beklagte frühere Universitätsprofessor und Chefarzt der Universitätsmedizin Göttingen sein Ruhegehalt. Das gab das Göttinger Verwaltungsgericht heute bekannt. Dabei teilte die 5. Kammer des Gerichts die Auffassung der Klägerin, dass der verbeamtete Professor sich vorsätzlich Vorteile zulasten seines Berufsstandes erschlichen habe. Der Beklagte hatte zuvor abgestritten, Blutwerte manipuliert zu haben, um so bei Patienten die Transplantationchancen auf ein Spenderorgan erhöht zu haben. Das Gericht sah es aufgrund von Zeugenaussagen jedoch als erwiesen an, dass der frühere Professor zwischen 2009 und 2011 mindestens elf Mal Laborwerte manipuliert und auch seine Führungsposition missbraucht habe. Zudem habe er 30.000 Euro für die Behandlung eines Transplantationspatienten erhalten. Dieses Dienstvergehen wiege so schwer, dass es sich um einen endgültigen Vertrauensverlust handele und dem Beklagten das Ruhegehalt aberkannt werden müsse, so das Gerichtsurteil. Innerhalb eines Monats kann nun beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung gegen das Urteil eingelegt werden.