Geschrieben von Jennifer Bullert
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Seit heute gilt in Niedersachsen eine neue Absonderungsverordnung im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Sie sieht eine verkürzte Quarantäne von fünf Tagen für nachweislich positiv getestete Personen vor. Voraussetzung ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufweisen. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Zugleich empfahl Gesundheitsministerin Daniela Behrens, die Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu verlassen. Änderungen gibt es ab sofort auch für enge Kontaktpersonen von Infizierten. Ihnen wird geraten, sich fünf Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person selbst zu testen und Kontakte weitestmöglich zu vermeiden. Anderslauternde Regelungen gelten fortan nur noch für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie müssen nach Ende der fünftägigen Isolation nicht nur seit 48 Stunden symptomfrei sein, sondern auch einen negativen POC-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen, bevor sie ihren Dienst antreten. Für sie ist es zudem verpflichtend, sich als enge Kontaktperson einer infizierten Person täglich vor Dienstantritt fünf Tage lang zu testen. So soll verhindert werden, dass vulnerable Gruppen dem Virus ausgesetzt werden. Weiterhin müssen positive Testergebnisse durch PCR-Tests bestätigt werden.