Geschrieben von Antonia Rust
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Der gesundheitspolitische Sprecher der AFD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, hat am vergangenen Freitag bundesweit bei 64 Staatsanwaltschaften Strafanzeige wegen des Betrugsverdachts im Zusammenhang mit §21 Krankenhausfinanzierungsgesetz eingereicht. Auch bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ist eine Strafanzeige eingegangen. Der §21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes soll Sonderbelastungen durch das Corona-Virus abmildern. Deswegen erhalten Krankenhäuser Ausgleichszahlungen vom Bund, wenn ihre Intensivbetten über 70 bzw. 75 Prozent ausgelastet sind. Je weniger Intensivbetten ein Krankenhaus hat, desto schneller ist eine Auslastung von 70 Prozent erreicht. Grund für die Strafanzeigen ist daher der Verdacht, dass Krankenhäuser zum Teil weniger Intensivbetten melden, als tatsächlich vorhanden sind, um so finanzielle Vorteile zu erhalten. Laut Martin Sichert würde der §21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes falsche Anreize schaffen, indem Krankenhäuser mehr Geld bekommen, je weniger freie Intensivbetten zur Verfügung stehen.