Northeimer Kreisverwaltung: Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich registrieren lassen
Die Northeimer Kreisverwaltung ruft Geflüchtete aus der Ukraine dazu auf, sich erkennungsdienstlich registrieren zu lassen. Die Behörde verweist auf verschiedene Vorteile einer solchen Registrierung. So sei aufgrund eines sogenannten Rechtskreiswechsels ab Juni das Jobcenter für die Leistungsgewährung zuständig. Nötig für die Leistungsgewährung sei zwingend eine vollständige ED-Erfassung mit Fingerabdrücken und Foto sowie eine gültige Fiktionsbescheinigung bzw. ein Aufenthaltstitel. Laut Kreisverwaltung sind für die ED-Erfassung und die Beantragung eines Aufenthaltstitels aktuell auch kurzfristig Termine möglich. Alle Personen, die bis zum 1. Juni nicht die Voraussetzungen erfüllen, erhielten für eine Übergangsfrist zunächst vom Landkreis Northeim zeitlich begrenzte Leistungen. Der Rechtskreiswechsel biete zudem weitere Vorteile, so die Kreisverwaltung. Einzelpersonen hätten beim Jobcenter einen höheren Leistungsanspruch sowie einen besseren Zugang zur Krankenversicherung durch eine Krankenversicherungskarte statt eines Krankenscheins. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Jobcenter werde mit verschiedenen Unterstützungsangeboten gefördert.