Bundestag hat BAföG-Reform beschlossen
Der Bundestag hat gestern eine Reform des BAföG beschlossen. Demnach steigen die BAföG-Sätze um über 5,7 Prozent. Der Wohnzuschlag steigt auf 360 Euro. Der Förderhöchstbetrag liegt nun bei insgesamt 934 Euro. Ungeachtet dessen verbrauchen Bafög-Empfänger im Durchschnitt immer noch den überwiegenden Teil ihrer Zuwendungen für die Miete. Das ergab eine Untersuchung des Immobilienportals Immowelt. Demnach reiche die Wohnpauschale von 360 Euro in in 31 von 68 deutschen Hochschulstädten nicht für die Kaltmiete einer typischen Studentenwohnung. Diese bemisst Immowelt mit 1 bis 2 Zimmer und einer Größe von 40 Quadratmetern. Spitzenreiter bei den Mietkosten ist München, hier werden auch nach der Reform durchschnittlich noch 84 Prozent des BAföGs für die Mietkosten gezahlt. Die günstigsten Städte liegen im Osten des Landes. Dort entfallen etwa rund 20 bis 30 Prozent auf die Miete. In Göttingen zahlen BaföG-Empfänger im Schnitt 35 Prozent ihrer Zuwendungen für die Miete. Vor der Reform waren es 38 Prozent.