Göttinger Verwaltungsausschuss stimmt Rahmenbedingungen für Bebauung des Grotefend-Areals zu
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat den Rahmenbedingungen für die Bebauung des Weender Tors zugestimmt. Diese sehen vor, dass ein Investor für eine Bebauung des Areals Ecke Weender Straße / Heinz-Erhardt-Platz (ehemaliges Grotefend-Areal) Vorgaben bezüglich Umfang und Nutzung des Gebäudes einhalten muss. Die Trauf- und Firsthöhe des Neubaus, darf die des gegenüberliegenden Auditoriums nicht überschreiten. Die Bruttogeschossfläche darf maximal 12.000 Quadratmeter umfassen. Und es muss ein Nutzungsmix aus Büro- und Wohnflächen umgesetzt werden. Davon müssen 5.000 Quadratmeter für Wohnungen zur Verfügung stehen. Von diesen sollen wiederum 30 Prozent als öffentlich geförderte Wohnungen angeboten werden. Zudem soll der Gebäudekomplex eine Sichtachse zum anliegenden Stadtwall freilassen. Die Rahmenbedingungen geben aber weder eine bestimmte Gebäudeform noch einen Architekturstil vor.