Stadt Göttingen erlässt Allgemeinverfügungen für die Bomben-Entschärfungsmaßnahmen am 30.-31. Juli
Für die Bombenentschärfungen am kommenden Wochenende hat die Stadt Göttingen neue Allgemeinverfügungen erlassen. Darin sind die bereits angekündigten Evakuierungsmaßnahmen nun amtlich geregelt. Die Sperrzone 1.000 Meter um die Verdachtsstellen gilt am Samstag und Sonntag jeweils ab 06 Uhr bis zur Beendigung der Maßnahme. In dieser Zeit ist es verboten sich in der Sperrzone aufzuhalten. Für die betroffenen Einwohner ist im Felix-Klein-Gymnasium eine Notunterkunft eingerichtet. Das dort geltende Hygienekonzept schreibt Mindestabstände und das Tragen einer FFP2 Maske vor. Wer etwa aufgrund einer Corona-Infektion nicht in der Sammelunterkunft im FKG untergebracht werden kann, muss sich bei der Stadt für eine gesonderte Unterbringung melden. Dafür ist die Hotline 0551-4005050 eingerichtet. Wer trotz Verbots die Sperrzone betritt oder sich darin aufhält, kann mit unmittelbaren Zwang daraus entfernt werden. Zudem ist angekündigt, dass ein Verstoß gegen das Betretungs- und Aufenthaltsverbot ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Dieses liegt bei maximal 5.000 Euro.