Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat untersagt, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte weiter beschäftigt werden dürfen, solange noch strafrechtliche Ermittlungen gegen sie laufen. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Kita hatte zuvor zwei ihrer Kolleginnen angezeigt, weil diese Kinder unter anderem zum Essen gezwungen, sie fixiert und bei schlechtem Verhalten eingesperrt haben sollen. Das hat das Verwaltungsgericht heute mitgeteilt. Trotz eingeleiteter Maßnahmen vonseiten der Kita hatten die Antragsstellenden gefordert, dass beide Erzieherinnen freigestellt werden. Dies begründeten sie mit drei Zeugenaussagen. Diesen zufolge bestehe weiterhin der konkrete Verdacht, dass sich die Misshandlungsvorwürfe fortsetzen würden, sollten die Erzieherinnen weiterhin die Kinder betreuen. Dadurch sei das Kindeswohl gefährdet. Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation nun in den meisten Punkten. Innerhalb von zwei Wochen kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.