Geschrieben von Jennifer Bullert
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Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Hann. Münden eine Übernachtungssteuer. Das hatte der Rat der Stadt bereits im Oktober beschlossen. Nun schreibt die Stadtverwaltung die Beherbergungsbetriebe und Zimmervermieter*innen an, um sie über die Umsetzung zu informieren. Dabei weist die Stadt darauf hin, dass die entsprechenden Betriebe und Vermieter*innen dazu verpflichtet sind, entsprechende Auskünfte zu erteilen, damit für sie der Steuerbetrag festgelegt werden könne. Anderenfalls könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie eingeleitet werden. Das Anschreiben der Verwaltung soll in den kommenden Tagen zugestellt werden und unter anderem erklären, wie sich die Übernachtungssteuer berechnet.