Absonderungsverordnung des Landes bleibt bestehen, keine Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV
Das Gesundheitsministerium des Landes Niedersachsen hält an der bestehenden Absonderungsverordnung fest. Das gab das Ministerium in einer Pressemeldung bekannt. Demnach gelte die jetzt bestehende Verordnung ohne nennenswerte Änderungen zunächst bis zum 31 Januar fort. Bürgerinnen und Bürger müssen einen positiven Selbsttest weiterhin mit einem PCR-Test bestätigen lassen. Im Falle eines positiven PCR-Test-Ergebnisses bleibt auch die Pflicht zu einer mindestens fünftägigen Absonderung bestehen. Gesundheitsministerin Behrens gab an, trotz einer Entspannung der pandemischen Lage kein unnötiges Risiko eingehen zu wollen. Dazu gehöre auch, dass derzeit auf Landesebene keine Pläne existierten die Maskenpflicht im ÖPNV abschaffen zu wollen.