Geschrieben von Jennifer Bullert
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Die Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim mahnt angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels zur Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk. Dies begründet sie mit der Wetterlage und damit, dass nun nach zwei Jahren wieder Feuerwerk verkauft werden darf. Wie die Kreisfeuerwehr mitteilte, rechne sie mit – so wörtlich – „deutlich mehr Arbeit als beispielsweise zum ersten „Corona-Jahreswechsel“. Vom 31. Dezember 2020 auf den 1. Januar 2021 habe es keinen einzigen Feuerwehreinsatz gegeben, betont die Kreisfeuerwehr. Sie rät dazu, kein Altpapier auf dem Balkon zu lagern, da dieses leicht entzündlich ist und Raketen aufgrund des angekündigten starken Windes ihre Flugbahn ändern könnten. Feuerwerk sollte zudem über eine offizielle Prüfnummer verfügen, nur nüchtern entzündet und keinesfalls aus der Hand abgeschossen werden. Bei zu starkem Wind sollte auf das Zünden gänzlich verzichtet werden, um andere Menschen nicht zu gefährden. In zahlreichen Städten und Gemeinden im Landkreis Northeim, aber auch im Landkreis Göttingen bestehen traditionell Verbotszonen, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Damit sollen unter anderem Fachwerkgebäude in den Innenstadtbereichen geschützt werden. Davon betroffen sind beispielsweise die Innenstädte von Göttingen, Northeim und das Altdorf Bovenden.