Allgemeinverfügung: Betroffene müssen Evakuierungszone am Samstag um 6 Uhr verlassen haben
Bezüglich der Evakuierungsmaßnahme aufgrund der zwei Bombenverdachtsfälle am Schützenplatz hat die Stadt Göttingen eine Allgemeinverfügung heraus gegeben. In dieser heißt es, dass die Bewohner und Bewohnerinnen im Evakuierungsradius die Evakuierungszone bis 6 Uhr früh verlassen haben müssen. Andernfalls kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro angeordnet werden. Dies kann auch angeordnet werden, wenn man sich unbefugt in der Evakuierungszone aufhält. Die Evakuierten können sich am Samstag im Felix-Klein-Gymnasium aufhalten. Wenn Familien ihre Haustiere nicht in der Wohnung zurücklassen können, können sie über eine Hotline anmelden, dass sie diese mitbringen.