Mit dem E-Auto gebührenfrei parken - das ist in Einbeck vorerst weiterhin möglich
Das gebührenfreie Parken von Elektrofahrzeugen in Einbeck wird weiterhin möglich sein. Die bisherige Gebührenbefreiung ist Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen, wurde nun aber um drei Jahre verlängert. Eine Änderung hat sich jedoch bei der Parkdauer ergeben. Konnten die Fahrzeuge zuvor noch acht Stunden kostenfrei parken, sofern sie ein „E-Kennzeichen“ und eine Parkscheibe aufweisen konnten, so beträgt die Höchstparkdauer fortan sechs Stunden. Im Jahr 2025 wird die Parkdauer auf drei Stunden reduziert, 2026 ist das kostenlose Parken nur noch eine Stunde gestattet. Das Elektromobilitätsgesetz, durch welches elektrische Fahrzeuge im Straßenverkehr gefördert werden, ist bis zum 31.12.2026 befristet. Mit dem Auslaufen des Gesetzes endet auch die Parkgebührenbefreiung in Einbeck.