Die Bad Gandersheimer Bürgermeisterin Franziska Schwarz äußert sich in einem Schreiben öffentlich zu der annullierten Bürgermeisterwahl 2021. Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Göttingen die Bürgermeisterwahl von September 2021 für ungültig erklärt. Als Grund wurden Verletzungen des Neutralitätsgebots der Bürgermeisterin während des Wahlkampfes angeführt. Schwarz werde laut Schreiben nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellen. Schwarz sieht in den inkriminierten „Gesprächen über den Gartenzaun“ eine dienstliche Veranstaltung, die allen Bürger*innen offenstünde, und keinen privaten Wahlkampf. Sie habe immer strikt darauf geachtet, dies voneinander zu trennen, so Schwarz.
Das Verwaltungsgericht Göttingen urteilte gegenteilig. Neben weiteren Erwägungen zur gerichtlichen Annullierung der Wahl basiere laut Schwarz die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Göttingen auf einem Rechenfehler willkürlich festgelegter Zahlen. Daher werde sie nun das Berufungsverfahren anstreben. Schwarz spricht auch von Feindseligkeiten, Diffamierungen und Hass ihr und ihren Mitarbeiter*innen gegenüber. Diese würden vor allem in den sozialen Medien verbreitet. Schwarz ist seit 2014 Bürgermeisterin von Bad Gandersheim und gehört der SPD an. Timo Dröge, ehemaliges Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bad Gandersheim, hatte nach der Wahl Einspruch gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim eingereicht. Wahlleiterin Claudia Bastian hatte seinerzeit den Einspruch als unbegründet abgewiesen. Daraufhin wandte sich Dröge an das Göttinger Verwaltungsgericht.
Schwarz konnte 2021 im ersten Wahlgang 1.880 Stimmen auf sich vereinigen, was 37,5 % aller abgegebenen Stimmen entspricht. Darauf folgten Feik Gottschalk mit 1616 Stimmen (32,24 %) und Grit Arndt-Lauterbach mit 1.517 Stimmen (30,26 %). In die Stichwahl am 26. September 2021 zogen dann Schwarz und Gottschalk ein. Schwarz erhielt 57,27 % der Stimmen, insgesamt 3.044. Sollte es zu Neuwahlen kommen, kann Schwarz aus Altersgründen nicht erneut antreten.