Kreistag Göttingen nimmt Entwurf für Teilplan Windenergie an
Der Kreistag Göttingen hat bei der gestrigen Kreistagssitzung den Entwurf für den Sachlichen Teilplan Windenergie 2024 für den Landkreis Göttingen mehrheitlich angenommen. Der Teilplan Windenergie wird nötig, weil das Land Niedersachsen ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land vorgelegt hat. Das sieht vor, dass der Landkreis Göttingen 1,16 Prozent der Landkreisfläche bis zum Jahr 2032 für die Nutzung von Windenergie bereitstellen muss. Im Entwurf des Landkreises sind 23 Vorrangflächen angegeben, auf denen es potenziell möglich wäre, Windkraftanlagen zu bauen. Bei der Ausweisung dieser Flächen gibt es Regeln für den Artenschutz und für die Entfernung von Windkraftanlagen zu Ortschaften. Um den Entwurf der Öffentlichkeit vorzustellen, lädt der Landkreis zur Bürgerbeteiligung und zu Bürgerinformationsveranstaltungen ein. Stattfinden diese zum einen heute von 18:00 bis 20:00 Uhr online, am 4. Juni in Herzberg am Harz im Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium von 18:00 bis 20:30 Uhr und in Göttingen am 5. Juni in der BBS II von 18:00 bis 20:30 Uhr. Anmerkungen zum Entwurf können bis zum 22.07.2024 online oder analog bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.