Der Kreistag Göttingen fordert einstimmig den Bundesgesetzgeber auf, sichere rechtliche Rahmenbedingungen für freiberufliche Lehrkräfte an kommunalen Volkshochschulen
und Musikschulen zu schaffen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung könnten freiberufliche Lehrkräfte ihre Lehrtätigkeit nicht mehr rechtssicher ausüben. Hintergrund seien zwei Urteile des Bundessozialgerichts, die sich teilweise widersprechen würden. Die Kommunalen Träger der Volkshochschulen- und Musikschulen sind auf ihre freiberuflichen Lehrkräfte angewiesen und sehen daher ihre Situation als gefährdet an. Daher fordert der Kreistag Göttingen vom Bundesgesetzgeber, dass die freiberufliche Lehrtätigkeit an Volkshochschulen auch künftig gesetzeskonform und praxistauglich umsetzbar sein muss.