Geschrieben von Carolin Zarske
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Die Polizeibeamten in Stadt und Landkreis Göttingen erwarten vor allem nach den Deutschlandspielen in den kommenden Tagen zunehmend ausgelassene Feiern und Autokorsos. Die Polizei Göttingen weist in einer Mitteilung darauf hin, dass bei aller Freude weiterhin die Regeln des Straßenverkehrs und die Rücksichtnahme auf unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gelten würden. Die Polizei wird insbesondere bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten konsequent einschreiten. Bezüglich der Fan- Artikel wird darauf hingewiesen, dass nur solche verwendet werden dürfen, die den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Unter anderem dürfen die Fensterflächen auf Seiten des Fahrers weder durch Folien noch durch eine Innendekoration, verdeckt sein. Auch die Außenspiegel mit integrierten Blinkern sowie die Spiegelflächen dürfen nicht durch sogenannte „Spiegelsocken“ verdeckt werden. Dies gilt auch für Sensoren von Fahrassistenzsystemen. Prüfen Sie also vor jedem Fahrtbeginn, ob der zulässige Fahrzeugschmuck an Ihrem Fahrzeug gut befestigt ist und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Durchführung eines Autokorsos stellt eine übermäßige Straßenbenutzung dar und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer spontanen Durchführung trifft die Polizei die notwendigen Maßnahmen und legt die erforderlichen Auflagen fest.