Geschrieben von Lasse Dreyer
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Eilanträge mehrerer Anlieger gegen Abgaben nach der Quartierssatzung „Weender Straße / Kornmarkt“ stattgegeben. Die Anlieger wehrten sich gegen eine Sonderabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen wie Verschattung im Sommer, Straßenhausmeisterservice und kostenlosem WLAN. Das Gericht entschied, dass die Satzung voraussichtlich nichtig ist. Gründe sind unzureichende Informationsschreiben an die Anlieger, eine zu inhomogene bauplanungsrechtliche Situation, fehlende Höchstbeträge für die Abgabe und unzureichende Spezifikation der Maßnahmen.Die Stadt Göttingen kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.